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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

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1.Geltung

 

1.1Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Konstantin Raum Zimmerermeister (Auftragnehmer) – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB des Auftragnehmers. Diese sind Bestandteil aller Verträge mit dem Auftragnehmer; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.

 

1.2 Unternehmer (§§ 14, 310 BGB) ist jede juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bedingungen, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

1.3. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Ist der Kunde Unternehmer, bedarf diese Bestätigung der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Firma Konstantin Raum Zimmerermeister nicht gesondert widerspricht. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

 

2. Eigenschaften des Holzes

 

2.1 Holz ist und bleibt ein Naturprodukt. Jedes Teil hat sein eigenes Aussehen und Charakter. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten.

 

2.2 Das Spektrum von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturprodukts Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

 

2.3 Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen, auch diese Gründe geben keinen Anlass zur Reklamation.

 

2.4 Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz Trockenrisse bilden. Auch können sich durch Änderung der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und sind daher kein Reklamationsgrund.

 

3. Geistiges Eigentum

 

3.1 Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen sind geistiges Eigentum der Firma Konstantin Raum Zimmerermeister. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Konstantin Raum Zimmerermeister. Eine auch nur auszugsweise Verwendung der Unterlagen ohne Zustimmung ist schadensersatzpflichtig.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises uneingeschränktes Eigentum der Firma Konstantin Raum Zimmerermeister.

 

4.2 Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer (Konstantin Raum Zimmerermeister) berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers wieder abzuholen.

 

5. Gewährleistung / Haftung

 

5.1 Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen gemÃ¤ß BGB §634a Abs 2. fünf Jahre.

 

5.2 Die Ware ist bei Anlieferung unverzüglich zu untersuchen

 

5.3 Die Gewährleistung beginnt mit Abnahme oder Ingebrauchnahme der Leistung. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung zu rügen.

 

5.4. Im Falle von Sachmängeln kann der Auftragnehmer zunächst nach ihrer Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung überlassen oder den Mangel durch Nachbesserung beseitigen. Sollte die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist, die mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zulässt, endgültig fehlschlagen, kann der Kunde gemÃ¤ß der §§ 434ff BGB die Vergütung mindern, Schadens- und Aufwendungsersatz beanspruchen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 

5.5. Ist der Kunde Unternehmer und soll der fruchtlose Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist bzw. Nachfrist die Lösung von der vertraglichen Bindung oder eine Vergütungsminderung zur Folge haben, so muss dies vom Kunden mit der Fristsetzung ausdrücklich angedroht werden. Die vorgenannten Erklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

5.6. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

5.7. Bei der Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, haftet der Auftragnehmer im Falle leichter Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, wobei die Haftung auf maximal 5.000 € für jeden einzelnen Schadensfall und 10.000 € pro Vertragsverhältnis begrenzt ist.

 

5.8. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

 

5.9. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers

 

5.10. Bei Gerüstarbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für am Objekt montierte Satellitenanlagen, Lampen oder ähnliches. Diese sind vor Gerüstmontage vom Auftraggeber zu entfernen.

 

6. Termine

 

6.1 Ausführungsfristen und -termine sind grundsätzlich unverbindlich, wurde jedoch deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist im Falle der nicht fristgerechten Erledigung seitens des Auftragnehmers durch den Auftraggeber eine 14-Tägige Nachfrist zu gewähren. Bei von Witterungsverhältnissen abhängen Arbeiten erstrecken sich verbindlich vereinbarte Ausführungsfristen und -termine überdies in dem Ausmaß, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern. Im Übrigen sind vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin nur dann verbindlich, soweit die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich ist.

 

6.2 Bei Zusatzleistungen, welche nebendem Hauptauftrag zu erbringen sind, verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit der zusätzlich beauftragten Leistung.

 

6.3 Fehlende Unterlagen, Genehmigungen, höhere Gewalt und Witterung können den Fertigstellungtermin verzögern, es besteht kein Anspruch von seitens des Auftraggebers auf Schadensersatz. 6.4 Die Rechte aus Verzug ergeben sich aus dem Gesetz..

 

7. Angebot/Preise

 

7.1 Alle Preise und Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir verrechnen die am Liefertag geltenden Preise, zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer dazugerechnet wird.

 

7.2 An Angebote ist der Auftragnehmer 30 Tage gebunden. Bei langfristigen Angeboten können sich Lohnkosten und Kosten zur Leistungserstellung notwendiger Kosten wie Material, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. ohne, dass der Auftragnehmer Einfluss darauf hat, verändern, so werden die Preise dementsprechend angepasst.

 

7.3 Für die Ausführung des Auftrags notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen, den Auftragnehmer diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.

 

8. Zahlungsbedingungen

 

8.1 Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.

 

8.2 Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.

 

8.3 Wird der Fälligkeitszeitpunkt überschritten, werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% der Bruttosumme berechnet.

 

9. Vertragsrücktritt

 

9.1 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, dann ist er verpflichtet 15% der Bruttoauftragssumme als Schadensersatz zu leisten, es sei denn, dass er dem Auftragnehmer nachweist, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist.

 

9.2 Dieses Recht wird nicht zugestanden, wenn es sich um einen Auftrag nach besonderer Zeichnung oder Sonderanfertigung handelt und die Leistung / Werkstück berteits in der Fertigung ist.

 

10.Schlussbestimmung

 

10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte zu übertragen. Bei gewerblichen Kunden bleibt § 354 a HGB unberührt.

 

10.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

10.4 Grundsätzlich sind die AGB des Auftragnehmers sowie das BGB Vertragsgrundlage. Wird ausnahmsweise, auf Wunsch des Auftraggebers die Geltung der VOB schriftlich vereinbart, gehen die AGB des Auftragnehmers der VOB stets vor,die VOB ist lediglich für Regelungslücken die ergänzende Vertragsgrundlage.

 

10.5. Stand der AGB: 01.10.2015

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